Bürgerfragen und Antworten

Wir haben bereits einen sehr umfangreichen Fragen-Antwortkatalog erarbeitet, der z.Z. übersichtlich zusammengestellt wird.

Aber wir würden an dieser Stelle aber auch gern Ihre speziellen Fragestellungen und unsere Antworten darstellen.

Deshalb:

Seite noch im Aufbau - senden Sie uns Ihre Fragen

Folgende Themenfelder sind in Vorbereitung:

  • Dichtheitsprüfung (warum, wie, wer, bis wann ...)
  • Sanierungsmöglichkeiten (Konzeptionen, Angebotseinholung, Durchführung, Abnahme und Gewährleistung ...)
  • Kosten (Dichtheitsprüfung, Sanierung, Planer ...)
  • Rechte und Pflichten (eingeschränkt, da bereits auf Extra-Seite: Gesetze-Vorschriften)
  • Sicherung gegen Rückstau (eingeschränkt, da bereits auf Extra-Seite: Schutz gegen Rückstau)

Hier finden Sie vorerst Antworten auf häufige Fragen zu einzelnen
Themenblöcken.

 

Dichtheitsprüfung

Muss jede Grundstücksentwässerung geprüft werden?

Ja. Grundsätzlich gilt, dass gemäß Landeswassergesetz in NRW
jede Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit geprüft werden
muss.
Bundesweit gilt für alle Betreiber einer Abwasseranlage das
Wasserhaushaltsgesetz. Danach darf Abwasser nur so beseitigt werden, dass das
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Grundstückseigentümer mit
ihren privaten Abwasserleitungen sind ebenfalls Betreiber einer
Abwasseranlage.

Was genau muss geprüft werden?

Geprüft werden müssen alle im Erdreich verlegten
Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h.
Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören die
Grundleitungen unter dem Haus und der Kanalanschluss, soweit er privat ist, aber
auch Leitungen auf Grundstücken mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben.
Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Regenwasserleitungen.

Müssen Kleinkläranlagen und deren Zu- und Ableitungen ebenfalls untersucht werden?

Auch Leitungen, die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Schmutzwasser zuführen, müssen nach Landeswassergesetz § 61a LWG NRW auf
Dichtheit geprüft werden. Die Überprüfung ist durch einen sachkundigen
Dichtheitsprüfer durchzuführen. Diese Überprüfung ist in der grundlegenden
Inspektion im Rahmen der Wartung i.d.R. nicht enthalten. Es bietet sich aber an,
die Dichtheitsprüfung im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung
durchzuführen.

Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?

Die generelle Frist für alle privaten Abwasserleitungen
ist der 31.12.2015. Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen
grundstücksbezogene Fristen festlegen. Stadtteilweise können stufenweise Fristen
bis spätestens 31.12.2023 festgelegt werden, z.B. im Rahmen von Arbeiten am
öffentlichen Kanal. Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle
privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die Abwasserleitungen vor
dem 01.01.1965 errichtet wurden und für alle industriellen und gewerblichen
Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Erkundigen Sie sich
bei Ihrer Kommune, welche Frist für Ihr Grundstück gilt.

 

 

Wie muss geprüft werden? Ist eine Kamerauntersuchung ausreichend?

Gemäß DIN 1986-30 gibt es die Möglichkeiten mit einer
Kamerauntersuchung oder mit einer Wasser- bzw. Luftprüfung die Dichtheit
nachzuweisen. Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist
grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen. Der Nachweis
durch Kamerauntersuchung kann bei der Prüfung bestehender Leitungen durchaus
ausreichend sein, auch wenn damit aus technischer Sicht kein eindeutiger
Dichtheitsnachweis möglich ist. Die Kommune hat die Möglichkeit in Ihrer Satzung
das Prüfverfahren vorzuschreiben.

 

 

Wie kann geprüft werden, wenn kein Schacht/ keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind?

Häufig sind Zugänge zum Entwässerungssystem im Gebäude oder
außerhalb des Hauses überdeckt. Das ist vorab sorgfältig zu überprüfen. Sind
keine Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächte vorhanden, so besteht die
Möglichkeit, sich Zugang vom öffentlichen Kanal her zu verschaffen.

Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?

Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden
oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen
Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte Sachkundige kann bei der
Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen feststellen und sollte darüber
einen Plan anfertigen.

Was muss ich nach der Prüfung vorlegen können?

Da Ihre Kommune das Ergebnis der Dichtheitsprüfung einfordern
kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihnen nach Abschluss der Prüfung eine
ausreichende Dokumentation ausgehändigt wird, die im Auftragsumfang des
sachkundigen Dichtheitsprüfers enthalten sein muss. Bei einer Kamerainspektion
sind dies die Dokumentation der Videobefahrung und der Einzelschäden und
Besonderheiten in einzelnen Leitungsabschnitten.

Das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft
muss in einem Prüfprotokoll mit allen wesentlichen Prüfparametern dargestellt
sein. In jedem Fall muss ein aktueller Lageplan der Abwasseranlagen mit
Kennzeichnung der untersuchten Leitungsabschnitte erstellt werden.

 

 

 

 

Wer kann die Dichtheitsprüfung durchführen?

Der Gesetzgeber fordert , dass nur Sachkundige die Prüfung
durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der
Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen ( LANUV)
 veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung
darauf, dass der Sachkundige auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist
(Nachweis vorlegen lassen), denn die Kommunen dürfen nur noch Nachweise von
diesen Sachkundigen anerkennen.

 

 

Muss ein Kontrollschacht auf dem Grundstück vorhanden sein?

Kontrollschächte auf dem Grundstück dienen dazu die Reinigung,
Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu erleichtern.
Die Kommune kann per Satzungsbeschluss einen Kontrollschacht, auch den
nachträglichen Einbau, fordern.

Wie findet man Fehlanschlüsse heraus?

Nicht selten sind Dachentwässerungen und Oberflächenabläufe
auf dem Grundstück unzulässigerweise an die Schmutzwasserkanalisation
angeschlossen. Sie zu identifizieren, gehört zu den vorrangigen Aufgaben bei der
Fremdwasserbeseitigung im öffentlichen Kanalnetz. Fehlanschlüsse lassen sich
schnell und wirksam durch den Einsatz eines Signalnebels herausfinden. Dazu
sperrt man den öffentlichen Kanal im Bereich des Grundstücks kurzfristig
beidseitig ab und füllt ihn mit  einem geruchlosen, umwelt- und
gesundheitsverträglichen Signalnebel. Nach wenigen Minuten tritt dieser gut
sichtbar aus allen Dachentwässerungen und Abläufen auf dem Grundstück aus, die
an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die so ermittelten
Fehlanschlüsse werden in einem Protokoll mit Fotodokumentation
erfasst.

Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?

Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer
Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Lei­tungen, als
auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.

Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit?

Ob eine Leitung wirklich dicht ist, kann mit einer
Kamerainspektion nicht sicher nachgewiesen werden. Risse, Rohrbruch,
Wurzeleinwuchs etc. sind aber sichere Indizien für undichte Leitungen. Die DIN
1986-30 und auch die Landesbauordnung lässt dieses Verfahren aber als eine
Möglichkeit zum Nachweis der Dichtheit zu. Die Kommune kann festlegen, welches
Prüfverfahren zu wählen ist.

nach oben

 

Sanierung

 

Rechte und Pflichten

 

Kosten

 

Haustürgeschäfte

 

 

 
zurück zum Anfang © Copyright by Reinhard Wolff   zurück zu Vorseite