Das Wasserhaushaltsgesetz

allgemeine Begriffserkärung

"Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Es ist in der Fassung vom 31.Juli 2009 ein Gesetz in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetentz des Bundes. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

Wirkung auf die Rechtsetzung der Länder:

Ursprünglich war das WHG ein Rahmengesetz des Bundes, das von den Wassergesetzen der Länder ausgefüllt wurde. Infolge der Förderalismusreform regelt der Bund das Wasserhaushaltsrecht abschließend. Die Länder dürfen - mit ...Ausnahmen - von den Regelungen des Bundes abweichen...

Übergangsrecht:

Solange der Bund seine Verordnungsermächtigungen nicht nutzt und die Länder ihre Wassergesetze nicht an das WHG angepaßt haben, unterliegt die Wirksamkeit einzelner Vorschriften rechtlicher Interpretaion. Das WHG (und die dazu erlassenen Verordnungen) verdrängt nur dort das bisherige Recht der Länder, wo es selbst konkret regelt. Dadurch wird die rechtliche Situation in der Übergangsphase weniger durchschaubar, aber es entsteht keine Regelungslücke."

Quelle: Internet - Wikipedia

Neues Wasserhaushaltgesetz (WHG) trat bereits am 01.März 2010 vollständig in Kraft !

Auszüge:

§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(1)    Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf 

       ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen

       erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigen-

    schaften zu vermeiden,

2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene   

    sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,

                3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und

                4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses

                    zu vermeiden.

 

§ 60 Abwasseranlagen

          (1)  Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten,

                dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.

                Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein

                anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten

                werden.

(2)    Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

 

§ 61 Selbstüberwachung

bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

(2)    Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 oder der die Abwassereinleitung zulassenden behördlichen Entscheidung durch fachkundiges Personal zu untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen (Selbstüberwachung).

(3) Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 8, 9 und 11 können insbesondere Regelungen über die Ermittlung der Abwassermenge,
die Häufigkeit und die Durchführung von Probenahmen, Messungen und Analysen einschließlich der Qualitätssicherung, Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten sowie die Voraussetzungen getroffen werden, nach
denenkeine Pflicht zur Selbstüberwachung besteht.

Was bringt das neue WHG nun inhaltlich in Bezug auf Abwasserkanalisationen im Allgemeinen und auf die private Grundstücksentwässerung im Besonderen?



Allgemeine Schlussfolgerungen:

§ 61 WHG konstituiert 
künftig bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen
(und damit also auch von Kanalisationen)

 

à prinzipiell wird kein Unterschied zwischen öffentlichen Netzen, 

    gewerblichen Anlagen oder privaten  Grundstücksentwässerungen mit

    rein häuslichem Abwasser gemacht.

 

 

 

eine Folgeerscheinung:

 

systematische TV-Inspektion von Grundstücksentwässerungsanlagen

à  Nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz gehört dies künftig zu den

      Betreiberpflichten jedes Grundstückseigentümers in Deutschland -

      ebenso wie die Sanierung im Schadenfalle.

Ausführlichere Informationen zu den  Inhalten des Wasserhaushaltgesetzes erhalten Sie unter:

 Wasserhaushaltsgesetz

 

Hier wählen Sie, je nach Bedarf, die entsprechenden Gesetzestextauszüge aus.

 

 

 
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