nicht fachgerecht ausgeführte Sanierung

Kurzliner

Beispiel 1

Die dokumentierte Kurzlinersanierung drückt folgenden Fehler aus:

  • Im Vorfeld wird ein erheblicher Fremdwasserzufluß, welcher über längeren Zeitraum in den Schmutzwasserkanal eintritt, festgestellt.
  • Eine vermutliche Hohlraumbildung (durch Ausspülung von Bettungsmaterial über vorhandene Rißbildungen) im umgebenden Bettungsbereich des Kanalrohres wird nicht überprüft.
  • Es werden 2 Kurzliner mit räumlichen Abstand voneinander gesetzt. Eine Vorbereitung des Untergrundes (Haftgrund) erfolgte offensichtlich nicht.
  • Durch den räumlichen Abstand der Kurzliner zueinander, vorhandener Hohlraum und Anpreßdruck des Sanierungspackers, werden nach "Sanierung" im Steinzeugrohr verstärkte Scherbenbildung und starker Grundwassereintritt festgestellt.

Ursache:

falsches Sanierungsverfahren, grob fahrlässige Ausführung und ein Auftraggeber, welcher hier offensichtlich den markigen Sprüchen des Bieters erlegen war.

massiver Fremdwassereintritt im Bereich von 2 nicht fachgerecht eingebauten Kurzlinern

Beispiel 2

Nach misslungener Erstsanierung mittels Kurzliner wurde der Versuch einer Nachsanierung unternommen. Aufgrund Unterlassung aller Regeln die für Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsarbeiten gelten, konnte kein Sanierungserfolg verzeichnet werden.

 

Folge:

Aufgrund der relativen Unzugänglichkeit zur unterirdischen Schadensbeseitigung und der erheblichen Kosten hierfür, wird die Schadstelle  (im Vorgarten eines eng bebauten Grundstückes) nunmehr in etwa 3,50 m Tiefe offen erneuert.

nicht fachgerechte Nachsanierung einer misslungenen Kurzlinersanierung

 

 

 
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