Unterlagen Dichtheitsprüfung

Unterlagen Dichtheitsprüfung bei bereits erfolgter Prüfung

Folgende Unterlagen sind dem Grundstückseigner mit einem entsprechenden Protokoll der durchgeführten Dichtheitsprüfung durch die ausführende Fachfirma mindestens zu übergeben: 

  • Lageskizze bzw. ergänzter Entwässerungslageplan (hier: Beispiel)
  • Untersuchungsberichte der optischen Inspektion mit eingedruckten Fotos relevanter Feststellungen
  • Videoaufzeichnungen der Untersuchung auf DVD
  • Protokolle der Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft mit Angabe der durchgeführten Prüfungen und der Prüfungsergebnisse
  • Protokoll der Dichtheitsprüfung (Original für Grundstückseigentümer, Kopie für kommunalen Netzbetreiber, Ablage Archivstück)

Diese Unterlagen werden vom Sachverständigen überprüft und bei Richtigkeit zur Meldung an die zuständige Behörde oder kommunalen Netzbetreiber weitergeleitet.

Bei Unkorrektheit der Angaben oder Ergebnisse wird die Fachfirma zur Korrektur bzw. kostenfreier Nacharbeit aufgefordert. Erst nach erneuter Durchsicht und Bestätigung der Korrektheit aller Ergebnisse und beigebrachter Dokumentationen erfolgt die vorbeschriebene Weiterleitung.

Unterlagen Dichtheitsprüfung bei noch zu erfolgender Prüfung

Folgende Unterlagen sind durch den Grundstückseigner vor Ausführung einer Dichtheitsprüfung an die beauftragte und ausführende Fachfirma zu übergeben

  • Standort, Grundstückseigner gfls. Nutzer / Mieter sowie deren Erreichbarkeit
  • Auflagen des kommunalen Netzbetreibers zur Dichtheitsprüfung
  • evtl. Auszug Abwassersatzung
  • Genehmigungsplan - Anschluß der Grundstücksentwässerung
  • Darstellung von Planänderungen wegen Leitungsumverlegung o.ä.
  • Lageskizze bzw. ergänzter Entwässerungslageplan (hier: Beispiel)

       evtl. Ergebnisse aus vorherigen Überprüfungen, wie z.B.:

  • Untersuchungsberichte der optischen Inspektion mit eingedruckten Fotos relevanter Feststellungen
  • Videoaufzeichnungen der Untersuchung auf DVD
  • Protokolle der Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft mit Angabe der durchgeführten Prüfungen und der Prüfungsergebnisse
  • Protokoll der Dichtheitsprüfung

Diese Unterlagen werden vom zuständigen Mitarbeiter der Fachfirma oder einen beauftragten Sachverständigen überprüft und ggfls. nach Rücksprache mit dem Grundstückseigner vervollständigt. 

Die Aufgabe der beauftragten Fachfirma  besteht vor Beginn z.B.:

  • in einer geordneten Terminabstimmung,
  • Abklärung der Zugänglichkeiten zum Grundstück, Revisionsschacht auf Gelände, Revisionsöffnungen im Gebäude und evtl. erforderlicher Einbau von Revisionsöffnungen
  • Möglichkeiten der Zufahrt auf das Grundstück mit entsprechender Fahrzeugtechnik und deren Abstellmöglichkeiten
  • evntl. Wasser- und Stromanschluß
  • sonstige Besonderheiten, Einholung von Genehmigungen, Abstimmung mit dem kommunalen Netzbetreiber
  • Abstimmung zur Abwasserentsorgung des Gebäudes während der Dichtheitsprüfungen (TV-Untersuchung oder Druckprüfung)
  • Festlegung der zu erbringenden Dokumentationen und Nachweise
  • Abstimmung der Verrechnungsinhalte für zu erbringende Leistungen
  • usw.

Nur eine ausreichende Vorbereitung und Abstimmung zwischen Fachfirma und Grundtückseigner sichert einen entsprechenden Erfolg der beauftragten Leistungen.

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - gerne per E-Mail – und garantieren Ihnen bei Bedarf auch entsprechende Diskretion.

 
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