Sanierungskonzept
1. Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch den beauftragten Planer
Bei der direkten Beauftragung unseres Sachverständigen- und Planungsbüros fertigen wir für Sie folgende Unterlagen aus und setzen diese in Ihrem Auftrage um:
- Auswertung und Bewertung der erwirtschafteten TV-Dokumentationen
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Ausschreibung der Sanierungsarbeiten und Einholung entsprechender Angebote sowie deren Wertung
- Erarbeitung eines Vorschlages für Grundstückseigentümer zur Vergabe dieser Arbeiten
- nach Beauftragung der Fachfirma (-en) Bauaufsicht und Prüfung der Abrechnung der Leistungen einschl. deren Dokumentation
- Zusammenstellung aller Unterlagen zum Nachweis der fachgerechten Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage / Dichtheitsnachweis
Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme kann anhand des Bestandes der Grundstücksentwässerungsanlage und der vorgenommenen Sanierung eine Wertermittlung vorgenommen werden. Diese ist z.B. bei Veräußerung des Objektes eine wichtige Basis zur Bestimmung des Kaufpreises.
2. Einholung von Sanierungsangeboten in eigener Regie durch den Grundstückseigener
Hier wird empfohlen, dass der Grundstückseigentümer für die Sanierung zum ersten Sanierungsangebot noch Vergleichsangebote von weiteren Fachfirmen einholt.
Hinweis: Das Sanierungskonzept wird meist von dem kommunalen Netzbetreiber bzw. der zuständigen Behörde nicht geprüft !
Bei umfangreichen Sanierungen wird empfohlen, die Sanierung von einem qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen oder einem spezialisierten Ingenieurbüro planen und überwachen zu lassen.
In Zweifelsfällen sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen werden.
Allgemeine Hinweise zur Sanierungsplanung
Vor jeder Sanierung ist die Wirtschaftlichkeit des Sanierungskonzeptes zu prüfen. Das evtl. bereits vorliegende Konzept ist ggfls. den aktuellen Zuständen des Leitungssystems und den Möglichkeiten der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen anzupassen.
Die komplette Sanierung einer Leitung mit mehreren Einzelschäden unterschiedlicher Priorität ist in der Regel wirtschaftlicher, als die zeitlich versetzte Sanierung einzelner Schäden.
Reparaturen einzelner Schäden sind in der Regel auch nur dann sinnvoll, wenn die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Standsicherheit bis zu einer absehbaren Umbaumaßnahme sichergestellt werden soll oder schwere Schäden sofort behoben werden müssen.
Reparaturverfahren mit relativ kurzer Nutzungsdauer, wie z.B. Kurzliner, sind aus wirtschaftlichen Gründen nur für die Behebung weniger und örtlich begrenzter Schäden geeignet.
Die Zugänglichkeit der zu sanierenden Leitungen ist hinsichtlich Einsatz der Sanierungsgerätschaften vorab grundsätzlich zu überprüfen.
Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - gerne per E-Mail – und garantieren Ihnen bei Bedarf auch entsprechende Diskretion.