News zu Themen der Grundstücksentwässerung

In eigener Sache

Beschluss zur weitere Bestellung bis zum Jahre 2023 als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kanalsanierungen" für Herrn Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Wolff liegt vor.

 

Mit Datum 09.04.2018 wurde die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Wolff für das Sachgebiet "Kanalsanierung" mit Datum bis 04.03.2023 durch die IHK Schwaben urkundlich bestätigt.

 

Gemäß der Sachverständigenverordnung ist diese Bestellung im Wesentlichen auf den Zeitraum von jeweils 5 Jahren begrenzt und kann bei prüffähigen Nachweisen einer fachgerechten Ausführung (z.B. durch aktuelle Gerichtsgutachten, regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, Referenzobjekte etc.) wieder erteilt werden.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Wolff ist seit Januar 2001 ohne Unterbrechung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kanalsanierungen" tätig.

 

Dies gilt auch für seine zusätzliche Bestellung als privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft in Bayern (Eigenüberwachung und Grundstücksentwässerungs- anlagen).

 

 

Seit über 30 Jahren!!

 

Leider beenden wir aus Altersgründen und mangelnder Nachfolgeschaft zum 31.12.2021 unsere Tätigkeit als spezialisiertes Ingenieurbüro und danken allen, die uns auf diesem langen Weg zur Seite gestanden haben.

 

Aktuelle Normen, Beschlüsse und Artikel

- Korrespondenz Abwasser-Abfall 4 / 13 (April 2013) meldet:

 

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen neu geregelt

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 27. Februar 2013 eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Damit werden die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen gesetzlich neu geregelt. Einzelheiten sollen durch eine später folgende Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhalten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen. Damit soll auch ermöglicht werden, die Kontrolle und gegebenenfalls Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen. Der bisherige § 61a Landeswassergesetz ist seit dem 16. März 2013 aufgehoben [Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW), Nr. 7 vom 15. März 2013, Seite 133].

 

Künftig gilt in Nordrhein-Westfalen Folgendes:    ... hier weiterlesen

 

- Korrespondenz Abwasser-Abfall 1 / 13 (Januar 2013) meldet: Keine Bundesverordnung zu Kanaldichtheitsprüfung geplant-

 

Die Der Bund beabsichtigt derzeit  keine bundesweite Regelung zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen. Das antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltminister Katherina Reiche (CDU) auf eine entsprechende Frage der SPD-Bundestagsabgeordneten Barbara Hendricks (Bundestags-Drucksache 17/10968). Reiche wörtlich: „Die fachlichen und politischen Meinungen zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen sind in den Ländern sehr unterschiedlich, insbesondere gehen die Ansichten über den Umfang der Überprüfung und die Sanierungsfristen deutlich auseinander. Zudem hat eine Abfrage bei den Ländern ergeben, dass diese überwiegend keine Regelungsnotwendigkeit durch den Bund sehen. Seitens des Bundes ist daher derzeit keine bundesweite Regelung beabsichtigt, da eine Zustimmung der Länder im Bundesrat augenblicklich nicht zu erwarten wäre. Bis der Bund auf der Basis des neuen WHG eine Regelung getroffen hat, gelten die landesrechtlichen Regelungen weiter oder können neue landesrechtliche Regelungen erlassen werden, solange sie dem WHG nicht widersprechen. Dies ist durch den neuen § 23 Absatz 3 WHG nunmehr ausdrücklich klargestellt worden."

 

Bundestags-Drucksache 17/10968

 

 

 

- Weitere fragwürdige Zertifizierungen ? -

Eigentlich gilt ja der Spruch: "Handwerk hat goldenen Boden" und „Meine Hand für mein Produkt" !

Nun erhielten wir folgende Pressemeldung:

 

"Kompetenz nach DIN für die Grundstücksentwässerung

Mangelhafte Dienstleistungen und unseriöses Gebaren durch „Kanalhaie" werden oft und gern beklagt, wenn über die Dichtheitsprüfung und Sanierung von Grundstücks- entwässerungen diskutiert wird. Gemeinsam hat DIN CERTCO mit dem Verband der Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen (VDRK) e.V. und dem RSV-Rohrleitungs- sanierungsverband e.V. die DINZertifizierung zum „DIN-geprüften Fachbetrieb für die Bestandsaufnahme, Beratung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen " entwickelt."

 

„Was soll dieser Zertifizierungswahn", stellt der Geschäftsführer der SANTEC GmbH fest.

Hierzu nur eine kurze Aufzählung bisheriger Zertifizierungen verschiedenster Einrichtungen mit direktem Bezug auf Grundstücksentwässerungsanlagen:

  • Der Güteschutz Kanalbau prüft und zertifiziert Betriebe, die sich mit der Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen befassen.
  • Die Fördergemeinschaft von DWA, Güteschutz Kanalbau, RSV, Deutsche Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe bildet im Verbund den „Zertifizierten Kanalsanierungsberater" aus.
  • Verschiedenste Gemeinschaften bieten theoretische und praktische Sanierungskurse an.
  • Unterschiedliche Schulungszentren bieten die Qualifizierung und Zertifizierung von Kanalinspekteuren an.

 

Die Frage ist doch eine generelle: Wird es damit wirklich besser ?

Doch wohl kaum, denn noch immer gelten die alten Grundsätze, wozu auch noch der gehört: „Ehrlich währt am Längsten".    ... hier weiterlesen

 



- Korrespondenz Abwasser-Abfall 12 / 12 (Dezember 2012) meldet: Dichtheitsprüfung wird in NRW nicht ausgesetzt -

 

Die Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsleitungen wird in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht ausgesetzt. Daas Umweltministerium will an der Pflicht zur Überprüfung festhalten. Es widerspräche rechtssttaatlichen Grund-sätzen, Gesetze auf der Vollzugsebene auszusetzen, teilte das Umweltministerium Ende September in seiner Antwort (Landtags-Drucksache 16/982) auf eine kleine Anfrage der FDP im nordrhein-westfälischen LAndtag mit. In der Anfrage hatte die FDP angeregt, die Dchtheitsprüfung bis zur Bundestagswahl 2013 auszusetzen.

- DIN 1986-30 komplett überarbeitet -

 

Grundsätzlich waren nach DIN 1986-30 vom Februar 2003 alle Grundstücke bis spätestens 31.12.2015 erstmals zu untersuchen. - Diese DIN 1986-30 wurde  mit Datum Februar 2012 in einer komplett überarbeiteten Form heraus-gegeben.

Wesentlicher Aspekt der Änderungen:

Die Frist für eine Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 wurde gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenregelung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und –schächten orientiert. Die Zeit- spannenregelung berücksichtigt die bei Neuanlagen durchgeführte Dichtheitsprüfung durch eine verlängerte Zeitspanne als bei Altanlagen.

Die dazu in unten stehender Tabelle auszugsweise aufgeführten Regelungen sind selbstdokumentierend.  ... hier weiterlesen



- VOB komplett überarbeitet Erscheinungstermin Oktober 2012 -

 

Mit der komplett aktualisierten Ausgabe der VOB 2012 werden Änderungen in Teil
A, Teil B sowie Teil C gültig.

Endlich auch eine neue DIN für "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen" !

 

Alle Teile der VOB wurden überarbeitet, im Einzelnen z.B.:

 

Wesentlicher Aspekt der Änderungen:  ... hier weiterlesen



- aktuelle Rechtssprechung zur Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen -

  

In der fachlich, rechtlich und politisch umstrittenen Frage der Dichtheitsprü­fung privater Abwasseranlagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kürz­lich ein interessantes Urteil gesprochen (10. Januar 2012, Aktenzeichen 9 KN 162/10). Es kommt im Rahmen eines Normenkontrollantrages gegen die Sat­zung eines Abwasserverbandes zu dem Ergebnis, dass eine Regelung in der Abwasserbe-seitigungssatzung, wonach pri­vate Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986-30 auf Dicht­heit zu überprüfen sind, in Niedersach­sen auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht und mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Dichtheitsprüfungen zusätzlich zur DIN 1986-30 können allerdings nur bei Vor­liegen
besonderer Rechtfertigungsgrün­de gefordert werden. Im Einzelnen ergab sich für
das Urteil folgender Tatbestand:   ... hier weiterlesen

- Korrespondenz Abwasser-Abfall 11 / 12 (November 2012) meldet: Dichtheitsprüfung in NRW bis 2026 ? -

 

In Nordrhein-Westfalen scheint wieder Bewegung in die Diskussion um die Dichtheits-prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu kommen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat sich die rot-grüne Landesregierung auf die wesentlichen Eckpunkte verständigt. Danach sollen auch weiterhin alle Hausbesitzer in NRW zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre verpflichtet werden. Die in der jüngeren Vergangenheit diskutierte Befreiung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 m3 pro Jahr wird nicht kommen. Die Frist für die erstmalige Überprüfung wird aber wohl bis 2026 verlängert, ursprünglich war einmal 2015 vorgesehen. Für einkommensschwache Haushalte werden zudem Förderprogramme diskutiert. Von Seiten der Regierungsparteien ist derzeit keine Bestätigung der Medienberichte zu erhalten. Sie verweisen auf die noch laufenden
Expertengespräche und darauf, dass noch kein Gesetzentwurf vorliegt. 

- Beschluß zur Aussetzung der Regelung zur Dichtheitsprüfung bei    privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW -

 

Mit den Stimmen der Landtagsfraktionen der FDP, der Linken und der CDU wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Landtag die Landesregierung auffordern solle, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen, den § 61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW auszusetzen   ... hier weiterlesen



- Gemeinsame Erklärung der Verbände zum Beschluß derr Aussetzung der Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW -

 

Die den Artikel unterzeichnenden Verbände bringen zum Ausdruck, dass die Überwachung und Überprüfung von privaten Abwasseranlagen aus grundsätzlichen ökologischen wie ökonomischen, als auch aus gesellschaftlichen Überlegungen zwingend notwendig ist. - Schwierige Zeiten für Fachbetriebe, die sich auf dieses Thema bereits mittels Inverstitionen in hochwertige Spezialtechnik und ausgebildetes Personal eingestellt haben.  ...hier weiterlesen



- Mehr Augenmaß -

 

Standpunkt zum Streit über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserhausanschlüsse von Dr.-Ing. Hans -Peter Uffmann:

 

Seitdem der § 61a der LWG die Dichtheitsprüfung von Abwasserhausanschlüssen verbindlich innerhalb bestimmter von den Kommunen vorzugebender Termine vorschreibt, kommt es hierzu vielerorts zu z.T. sehr strittigen Diskussionen.                 ... hier weiterlesen