DIN-Vorschriften
allgemeine Begriffserkärung
"DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und
sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben
DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in
Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte
Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.
Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmängeln (Kauf- und Werkvertragsrecht) als
Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen. Eine solche Vermutung kann dennoch erschüttert oder widerlegt
werden, etwa wenn erst ein unfertiger Normentwurf besteht oder durch ein Sachverständigengutachten."
Quelle: Internet - Wikipedia
DIN 1986-30
Grundsätze
Grundsätzlich waren nach DIN 1986-30 vom Februar 2003 alle Grundstücke bis spätestens 31.12.2015 erstmals zu untersuchen. - Diese DIN 1986-30 wurde mit Datum Februar 2012 in einer komplett überarbeiteten Form heraus-gegeben.
Wesentlicher Aspekt der Änderungen:
Die Frist für eine Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 wurde gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenregelung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und –schächten orientiert. Die Zeit- spannenregelung berücksichtigt die bei Neuanlagen durchgeführte Dichtheitsprüfung durch eine verlängerte Zeitspanne als bei Altanlagen.
Die dazu in unten stehender Tabelle auszugsweise aufgeführten Regelungen sind selbstdokumentierend.
Für Grundstücksleitungen, die auch oder ausschließlich gewerbliches Abwasser ableiten (Indirekteinleiter), sind die Fristen unterschiedlich, falls diese Leitungen vor oder hinter einer Reinigungsanlage auf dem Grundstück liegen.
Dringend zu empfehlen ist für gewerbliche Einleiter das Anlegen eines sogenannten Indirekteinleiterkatasters.
DIN 1986 – 30:
Umsetzung in der Praxis
Wie ist die Untersuchung durchzuführen ?
- Bei rein häuslichem Abwasser reicht
im
Regelfalle eine optische Inspektion mit einer TV-Kamera aus.
- Wird (auch oder nur) gewerbliches Abwasser eingeleitet, muss in jedem Falle eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden.
- DIN 1986-30 sieht auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. Normalfall ist die Prüfung durch Kamerainspektion im 20-Jahres-Turnus für rein häusliches Abwasser und im 5- bzw. 20-jährigem Turnus für gewerbliches Abwasser vor bzw. hinter einer Reinigungsanlage. Hier ist jeweils eine Druckprüfung erforderlich. Die Richtwerte der Tabellen sind jedoch sehr differenziert und stellen auf die unterschiedlichen Situationen ab und sind je nach Fall verschieden anzuwenden.
DIN 1986 – 30 und Abwassersatzung
Enthält die Abwassersatzung die Formulierung, dass Grundstücksentwässerungen „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu errichten und instand zu halten seien, so bedeutet dies, dass die Regelungen der einschlägigen DIN-Normen geltendes Satzungsrecht werden – einschließlich der in DIN 1986-30 enthaltenen Befristungen zur Zustandskontrolle und Dichtigkeitsprüfung.
Allerdings sind (nach § 18 b WHG; alt) Grundstücksentwässerungen auch ohne gesonderten Hinweis in der Satzung stets nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben.
DIN 1986 - 30 (Febr. 2012) und Prüfverfahren, Zeitspannen und Anlässe für die Dichtheitsprüfung
Auszug:
Vergleich:
DIN 1986 - 30 (Febr. 2003) und Prüfzeiträume für die Dichtheitsprüfung
Auszug:
Auszug: - Wiederholungsprüfung -
LEGENDE zu Tabelleninhalten:
KA Kamerainspektion
DR Druckprüfung
x Maßnahme ist auszuführen (Begleitumstände sind benannt)
- Maßnahme trifft nicht zu
angegebene Zahlenwerte entsprechen Anzahl an Jahren