Gesetze und Vorschriften

 

 

Für die Errichtung und den Betrieb abwassertechnischer Anlagen (kommunale und private) sind entsprechende Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Vorschriften vorhanden.

 

Deren rechtlicher Aufbau wird durch nachstehende "Gesetzespyramide" aufgezeigt.

Gesetze, Vorschriften und Satzungen legen inhaltlich zum Beispiel auch fest, wie abwassertechnische Anlagen zu Warten sind und wie festgestellten Verstöße geahndet werden.

Die Umsetzung sollte nicht nur administrativ sondern immer in Verbindung mit dem jeweiligen Objekt erfolgen.

 

Die aktuelle DIN 1986-30 bezieht sich auf die Instandhaltung von Entwässerungs-anlagen für Gebäude und Grundstücke. deren Anwendung ivon einigen Bundesländern in Landeswassergesetze übernommen wurden. Dies allerdings mit abweichenden Inhalten hinsichtlich Durchführungszeitraum und Vorgaben für die Instandhaltung. Abweichend davon wiederum eigene Regelungen in den Kommunen. - Es besteht demzufolge in der Bundesrepublik derzeit keine einheitliche Anwendungsvorschrift in Bezug auf die DIN 1986-30.

Es ist in Anbetracht der hierzu erheblichen erforderlichen fachlichen Kapazitäten zu sinnvoller Anwendung unter aktiver Mitwirkung der Bürger zu raten. - Die derzeit von einer Vielzahl von Organisationen und Fachbetrieben betriebene Hysterie zur "Umsetzung" der DIN 1986-30 scheint nicht angebracht, da zum Teil entsprechende Qualifikationen bei ausführenden Betrieben sowie auch bei den behördlichen Organen erst umfänglich geschaffen werden müssen. Der sich daraus auch ergebenden Verwaltungsaufwand bei verantwortlichen Kommunen ist erheblich, zudem meist nur unzureichende verwaltungstechnische Hintergründe bestehen.

 

Dem Bürger ist demzufolge zu raten, sich allseitig zu informieren. Aus diesem Grunde haben wir auf den folgenden Internetseiten einige erste Hinweise hinterlegt.

Nutzen Sie dies und versuchen den eigenen Sachverhalt sinnvoll für sich zu erfassen. - Wir helfen Ihnen dabei gern z.B. im Rahmen von Bürgerberatungen.

 

 

 
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