nicht fachgerecht ausgeführte Sanierung
Houseliner
Beispiel 1
Nach erfolgter Sanierung ist festzustellen:
Nachfolgendes Beispiel zeigt erhebliche Einbeulungen (Verformungen) im Sohlbereich.
Ursache: Nichtbeachtung des Grundwasseraußendrucks, welches über undichte Rohrverbindungen vor Sanierung "drückend" eintrat.
Beabsichtigte Sanierung (hier Abdichtung bei Rißbildungen und undichten Rohrverbindungen) fehlgeschlagen - stellt ein Abflußhindernis dar.
--> Liner konnte nicht mehr wirtschaftlich ausgefräst werden - die Leitung wurde komplett erneuert. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes war dies mit erheblichen Mehrkosten gegenüber der eigentlichen Sanierung verbunden.
Beispiel 2
Nach erfolgter Sanierung ist festzustellen:
Nachfolgendes Beispiel zeigt erhebliche Faltenbildungen (vornehmlich radial).
Ursache: Nichtbeachtung der erforderlichen Bogengängigkeit des Linermaterials.
Beabsichtigte Sanierung (hier Abdichtung bei Rißbildungen und undichten Rohrverbindungen) fehlgeschlagen - stellt ein Abflußhindernis dar.
--> Liner wurde in der Folge ausgefräst.