nicht fachgerecht ausgeführte Sanierung
Kurzliner
Beispiel 1
Die dokumentierte Kurzlinersanierung drückt folgenden Fehler aus:
- Im Vorfeld wird ein erheblicher Fremdwasserzufluß, welcher über längeren Zeitraum in den Schmutzwasserkanal eintritt, festgestellt.
- Eine vermutliche Hohlraumbildung (durch Ausspülung von Bettungsmaterial über vorhandene Rißbildungen) im umgebenden Bettungsbereich des Kanalrohres wird nicht überprüft.
- Es werden 2 Kurzliner mit räumlichen Abstand voneinander gesetzt. Eine Vorbereitung des Untergrundes (Haftgrund) erfolgte offensichtlich nicht.
- Durch den räumlichen Abstand der Kurzliner zueinander, vorhandener Hohlraum und Anpreßdruck des Sanierungspackers, werden nach "Sanierung" im Steinzeugrohr verstärkte Scherbenbildung und starker Grundwassereintritt festgestellt.
Ursache:
falsches Sanierungsverfahren, grob fahrlässige Ausführung und ein Auftraggeber, welcher hier offensichtlich den markigen Sprüchen des Bieters erlegen war.
Beispiel 2
Nach misslungener Erstsanierung mittels Kurzliner wurde der Versuch einer Nachsanierung unternommen. Aufgrund Unterlassung aller Regeln die für Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsarbeiten gelten, konnte kein Sanierungserfolg verzeichnet werden.
Folge:
Aufgrund der relativen Unzugänglichkeit zur unterirdischen Schadensbeseitigung und der erheblichen Kosten hierfür, wird die Schadstelle (im Vorgarten eines eng bebauten Grundstückes) nunmehr in etwa 3,50 m Tiefe offen erneuert.